Impressum


Betreiber und Kontakt:
FAM Frankfurt Asset Management AG
Taunusanlage 1
60329 Frankfurt am Main

Telefon:
+49 (0) 69 244 500 50

Rechtsform:
Aktiengesellschaft

Internet:
frankfurtasset.com

Verantwortlicher i.S.d §18 Abs. 2 MStV:
Ottmar Wolf
Taunusanlage 1
DE-60329 Frankfurt am Main

Vertreten durch:
Die FAM Frankfurt Asset Management wird vertreten durch den Vorstand Herrn Ottmar Wolf und Herrn Peter Wiederholt.

Zulassung:
Die FAM Frankfurt Asset Management besitzt die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG, der Anlageberatung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG, der Abschlussvermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG, der Finanzportfolioverwaltung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG sowie das Betreiben von Eigengeschäften gem. § 15 Abs. 3 WpIG.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Tel. 0228-41080, www.bafin.de

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Michael Huber

Ansprechpartner für Beschwerden:
Herr Ottmar Wolf

Registernummer:
HRB 115134

Registergericht:
Amtsgericht Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE323223791

ESG Richtlinie der FAM Frankfurt Asset Management AG (Stand 05.08.2022):

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es grundsätzlich als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung über Aspekte der Nachhaltigkeit zu informieren.

  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) zumindest tendenziell auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten.

  • Die Identifikation geeigneter Anlagen für unsere Privatkunden kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

  • Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotential zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, könnten sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Note:

  • Nachhaltigkeitsrisiken können negative Auswirkungen auf den Wert von Anlagen haben, wie oben erläutert. Investitionsentscheidungen wiederum können nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben: auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt) sowie auf soziale und Arbeitnehmer-Belange und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist in der Breite und nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten zu erklären, dass wir diese im Allgemeinen vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.

  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.


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Informationen über die Ausgestaltung des Vergütungssystems:
Die Vergütung der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den jeweiligen Aufgaben und Leistungen sowie zur Lage der Gesellschaft. Die Vergütung orientiert sich an den üblichen vergleichbaren Zahlungen der Branche und darf diese nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Die Festlegung der Vergütung wird durch vertragliche Regelungen oder Beschlüsse der Gesellschafterversammlung dokumentiert.
Die Vergütung der Geschäftsleiter und Mitarbeiter der FAM Frankfurt Asset Management AG besteht sowohl aus fixen 12 Monatsgehältern, wie auch aus variablen Bestandteilen. Mit den variablen Vergütungsbestandteilen sollen wirksame Verhaltensanreize gesetzt werden, um Gesamtunternehmensziele zu erreichen.
Das Verhältnis von variablen zu fixen Vergütungsbestandteilen ist der Höhe nach begrenzt, um Anreizen zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu begegnen. Variable Vergütungsbestandteile sind in keinem Fall garantiert und können – wenn es die finanzielle Lage des Instituts erfordert – entfallen.
Die Höhe der variablen Vergütung der Mitarbeiter hängt vom Unternehmenserfolg und der individuellen Leistung des Mitarbeiters bzw. Mitarbeiterin ab. Die individuelle Leistung des Mitarbeiters bzw. Mitarbeiterin wird auf der Basis der im Jahresgespräch festgelegten Zielvereinbarungen und Beurteilungen durch die Geschäftsleitung bewertet. Die endgültige Festlegung der Höhe der variablen Vergütung erfolgt durch die Geschäftsführer. Garantierte variable Vergütungen werden nicht gewährt.
Die Bezüge der Geschäftsleiter sind marktüblich und stehen in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage der FAM Frankfurt Asset Management AG.

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